In den sächsischen Medien sind in den letzten Tagen mehrere Artikel zu den derzeitigen Problemen rund um die Unterbringung von Asylsuchenden in Sachsen erschienen. Die Kommunen beklagen eine zu große Zahl von Asylsuchenden und die fehlende Unterstützung seitens des Innenministeriums und der Landesdirektion. Selbst das BAMF kritisiert den Freistaat für seine Unterbringungspolitik.

Fakt ist: Trotz der absehbar höheren Zahl von Geflüchteten in Deutschland, und damit auch in Sachsen, läuft der Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess der Aufnahme in Sachsen schleppend. Angefangen beim Innenministerium, das sich lieber auf irgendwelche Sondereinheiten konzentriert, anstatt die Kommunen nachhaltig finanziell und institutionell zu unterstützen, über die Informations- und Zuweisungspolitik der Landesdirektion, die es den Kommunen erschwert, sich auf die Unterbringung vorzubereiten, bis hin zu den Kommunen, die teilweise immer noch nicht verstanden haben, dass Menschen weiter nach Deutschland flüchten werden und Unterbringungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen, und zwar vor allem Wohnungen, und nicht nur Heime. Viele Akteure scheinen weiterhin überfordert.

Über die Probleme der Betroffnen wird stattdessen kaum gesprochen: Wer nach Deutschland flieht, benötigt eine*n soziale Ansprechpartner*in, eine Unterkunft, medizinische Versorgung und eine finanzielle Grundausstattung. Diese Mindestanforderungen sollten bereit gestellt werden, und zwar vom ersten Tag an, unabhängig von der Bleibeperspektive oder sonstigen Faktoren. Das BAMF kritisiert daher sicher zu recht, dass der Freitstaat seiner Pflicht nicht nachkommt.

Allerdings sind die vorgeschlagenden Lösungen höchst befremdlich: Mehr Abschiebungen (oder wie es euphemistisch heißt “Rückführungen”) sind genauso wenig akzeptabel wie die Einrichtung von Containerlagern. Und die derzeitige Verschiebung von Verantwortung zwischen den Beteiligten muss aufhören. Jede Stelle muss sich endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und Verantwortung übernehmen, denn selbst wenn eine Person im Einzelfall keinen Anspruch auf Asyl hat, was erst nach einem Verfahren entschieden wird und mit der Unterbringung nichts zu tun haben darf, müssen die Aufnahmebedingungen im Freistaat Sachsen entsprechend der Würde des Menschen und der gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Das NAMF Dresden unterstützt daher die Forderung nach besserer finanzieller Ausstattung, wie sie die Kommunen geäußert haben, warnt aber davor, asylverfahrensrechtliche und aufnahmerechtliche Aspekte in der Diskussion zu vermischen. Der Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbrinung und Versorgung ist kein Gnadenakt, sondern ein Recht, dass sich aus dem Antrag auf internationalen Schutz/ Asyl ergibt. Nun sind alle Beteiligten in Sachsen aufgefordert, diesem Thema Priorität einzuräumen, anstatt die Verantwortung immer nur abzuwälzen.

http://www.dnn-online.de/dresden/web/regional/politik/detail/-/specific/Bundesamt-Gruene-Linke-und-Landessportbund-kritisieren-Erstaufnahmepraxis-fuer-Fluechtlinge-in-Sachsen-3451831954

http://www.sz-online.de/sachsen/bundesamt-kritisiert-saechsische-erstaufnahmepraxis-fuer-fluechtlinge-3042463.html

http://www.mdr.de/nachrichten/asylstreit-sachsen-kreise100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html