Im Folgenden dokumentieren wir die PM des Sächsischen Flüchtlingsrates zur Idee der Landesregierung, spezielle Abschiebelager für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden zu schaffen:

“Die Äußerungen der Landesregierung sind Wasser auf die Mühlen von Rassist*innen und Asylgegner*innen. Der SFR fordert ein Ende der Diskussion um die Etablierung spezieller Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete aus dem Balkan.

Bereits am vergangenen Sonntag äußerte sich der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer zur Einrichtung spezieller Erstaufnahmeeinrichtungen, sogenannter „Abschiebelager”, welche mit Asylsuchenden, die eine geringe Chance auf einen positiven Ausgang des Asylverfahrens haben, belegt werden sollen. In den letzten Tagen folgten ihm der sächsische Innenminister Markus Ulbig, welcher von einer „Konzentrierung” an bestimmten Standorten sprach, und der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich, welcher wiederum erklärt, dass diesbezüglich eine Aufforderung des Bundes vorliegt – dem ist nicht so!

Eine gesonderte Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden, vor allem aus der Balkanregion, in speziellen Erstaufnahmeeinrichtungen, welche einzig und allein der schnelleren Abwicklung einer möglicher Weise bevorstehenden Abschiebung dient, würde in jedem Fall auf ethnische oder nationale Zugehörigkeiten abzielen und verletzt sowohl Artikel 1 wie auch Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Grundsatz, dass niemand wegen seiner Abstammung, seiner „Rasse” oder seiner Heimat und Herkunft benachteiligt werden darf, würde hinfällig werden.

Das Problem liegt aber noch tiefer. Bereits die Bundesregelung zu sicheren Herkunftsländern sorgt für eine Ungleichbehandlung Asylsuchender im Rahmen ihres Verfahrens. So findet im Falle der Herkunft aus einem sicheren Herkunftsland ein beschleunigtes Asylverfahren statt, in dem eine Einzelfallprüfung nicht mehr gewährleistet ist. Eine Anerkennungsquote weit unter dem EU-Schnitt ist die Folge. Eine Ausweitung dieser Regelung auf weitere Balkanstaaten bedeutet, dass die Durchführung eines fairen Asylverfahrens zunehmend erschwert wird. Bislang zählen Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu den „sicheren Staaten” auf dem Balkan. Hinzukommen sollen nach Ansicht führender Politiker von CDU, SPD und Grünen auch Albanien und der Kosovo. Die Absurdität des Vorhabens wird im letztgenannten Beispiel besonders deutlich. Der Kosovo verfügt über eingeschränkte Souveränitätsrechte und wird von zahlreichen EU-Mitgliedsländern, so beispielsweise von Spanien, Griechenland, der Slowakei oder Rumänien, nicht als Staat anerkannt. Es stellt sich die Frage wie es unter derartigen Bedingungen „sicher” sein kann. Besonders für Roma ist der Alltag im Heimatland von Ausgrenzung und Verfolgung gekennzeichnet. Struktureller Rassismus äußert sich im Ausschluss aus dem Gesundheits-, Sozial- und Bildungssystem sowie im Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie erfüllen damit durchaus die Voraussetzungen um außerhalb ihres Landes Asyl zu suchen.

Die sächsische Landesregierung gießt mit ihren Äußerungen Wasser auf die Mühlen von Rassist*innen und Asylgegner*innen, welche schon seit Monaten mit derartigen Forderungen gegen Geflüchtete und Asylsuchende hetzen. Besonders in Sachsen müssten die Erfahrungen mit PEGIDA, der angespannten Situation in Freital und in anderen Orten sowie die steigende Anzahl fremdenfeindlicher Übergriffe endlich zu einer anderen Politik als der der Abschottung und Restriktion führen.”

Den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. findet ihr hier