Die Nachricht ist schon eine Weile her: Seit dem 1. Januar 2022 können die Opfer von illegalen Sterilisationen, die zwischen dem 1. Juli 1966 und dem 31. März 2012 in der Tschechischen Republik durchgeführt wurden, eine Entschädigung in Höhe von 300.000 CZK [12.000 EUR] beantragen. Der Nachweis, dass eine illegale Sterilisation stattgefunden hat, erweist sich für einige Antragstellerinnen als Problem.

Teilweise haben die Krankenhäuser in der Zwischenzeit bereits viele Dokumente über Sterilisationen vernichtet. Darüber hinaus lehnt das Gesundheitsministerium laut dem Nachrichtenserver Romea.cz  Zeugenaussagen von Familienangehörigen der Opfer als Beweismittel ab. Solche Zeugenaussagen wurden zuvor allerdings in seinen eigenen Anweisungen als eine mögliche Art des Beweises genutzt.

Die Opfer haben nun die schwierige Aufgabe nachzuweisen, dass ihre Sterilisation unter Verstoß gegen das Gesetz durchgeführt wurde. Sie müssen beweisen, dass sie entweder nie in die Sterilisation eingewilligt oder dass die Umstände, unter denen ihre Einwilligung gegeben wurde, gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen haben. 

Die Lage ist für die betroffenen Familien nach wie vor prekär. Wir haben im Jahr 2019 ein Interview mit Elena Gorolová und Gwendolyn Albert über den Kampf der Frauen um ihre Rechte und  Entschädigungen für das erlittene Unrecht geführt. Im Rahmen des podcasts: Reproduktive Rechte – reproductive rights ist dieser Beitrag nun erschienen und Ihr könnt ihn hier anhören. 

Das Europäische Zentrum für die Rechte der Roma (ERRC) wandte sich bereits 2004 an die tschechischen Behörden und äußerte den Verdacht, dass illegale Sterilisationen vor allem an Roma-Frauen durchgeführt wurden. Dutzende von Frauen wandten sich daraufhin mit ihren Beschwerden an den Ombudsmann und einige klagten auch vor Gericht.

Der nun erzielte Erfolg der Frauen soll nun auch durchgesetzt werden. Dazu veröffentlicht das Nachrichtenportal Romea.cz regelmäßig Informationen.