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Sächsischer Flüchtlingsrat: Abschiebelager in Sachsen grundrechtswidrig und Wasser auf die Mühlen von Rassist*innen

Im Folgenden dokumentieren wir die PM des Sächsischen Flüchtlingsrates zur Idee der Landesregierung, spezielle Abschiebelager für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden zu schaffen:

“Die Äußerungen der Landesregierung sind Wasser auf die Mühlen von Rassist*innen und Asylgegner*innen. Der SFR fordert ein Ende der Diskussion um die Etablierung spezieller Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete aus dem Balkan.

Bereits am vergangenen Sonntag äußerte sich der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer zur Einrichtung spezieller Erstaufnahmeeinrichtungen, sogenannter „Abschiebelager”, welche mit Asylsuchenden, die eine geringe Chance auf einen positiven Ausgang des Asylverfahrens haben, belegt werden sollen. In den letzten Tagen folgten ihm der sächsische Innenminister Markus Ulbig, welcher von einer „Konzentrierung” an bestimmten Standorten sprach, und der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich, welcher wiederum erklärt, dass diesbezüglich eine Aufforderung des Bundes vorliegt – dem ist nicht so!

Eine gesonderte Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden, vor allem aus der Balkanregion, in speziellen Erstaufnahmeeinrichtungen, welche einzig und allein der schnelleren Abwicklung einer möglicher Weise bevorstehenden Abschiebung dient, würde in jedem Fall auf ethnische oder nationale Zugehörigkeiten abzielen und verletzt sowohl Artikel 1 wie auch Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Grundsatz, dass niemand wegen seiner Abstammung, seiner „Rasse” oder seiner Heimat und Herkunft benachteiligt werden darf, würde hinfällig werden.

Das Problem liegt aber noch tiefer. Bereits die Bundesregelung zu sicheren Herkunftsländern sorgt für eine Ungleichbehandlung Asylsuchender im Rahmen ihres Verfahrens. So findet im Falle der Herkunft aus einem sicheren Herkunftsland ein beschleunigtes Asylverfahren statt, in dem eine Einzelfallprüfung nicht mehr gewährleistet ist. Eine Anerkennungsquote weit unter dem EU-Schnitt ist die Folge. Eine Ausweitung dieser Regelung auf weitere Balkanstaaten bedeutet, dass die Durchführung eines fairen Asylverfahrens zunehmend erschwert wird. Bislang zählen Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu den „sicheren Staaten” auf dem Balkan. Hinzukommen sollen nach Ansicht führender Politiker von CDU, SPD und Grünen auch Albanien und der Kosovo. Die Absurdität des Vorhabens wird im letztgenannten Beispiel besonders deutlich. Der Kosovo verfügt über eingeschränkte Souveränitätsrechte und wird von zahlreichen EU-Mitgliedsländern, so beispielsweise von Spanien, Griechenland, der Slowakei oder Rumänien, nicht als Staat anerkannt. Es stellt sich die Frage wie es unter derartigen Bedingungen „sicher” sein kann. Besonders für Roma ist der Alltag im Heimatland von Ausgrenzung und Verfolgung gekennzeichnet. Struktureller Rassismus äußert sich im Ausschluss aus dem Gesundheits-, Sozial- und Bildungssystem sowie im Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie erfüllen damit durchaus die Voraussetzungen um außerhalb ihres Landes Asyl zu suchen.

Die sächsische Landesregierung gießt mit ihren Äußerungen Wasser auf die Mühlen von Rassist*innen und Asylgegner*innen, welche schon seit Monaten mit derartigen Forderungen gegen Geflüchtete und Asylsuchende hetzen. Besonders in Sachsen müssten die Erfahrungen mit PEGIDA, der angespannten Situation in Freital und in anderen Orten sowie die steigende Anzahl fremdenfeindlicher Übergriffe endlich zu einer anderen Politik als der der Abschottung und Restriktion führen.”

Den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. findet ihr hier

Mehr Abschiebungen sind nicht die Lösung – Kommentar zur derzeitigen Unterbringungssituation in Sachsens Kommunen und den Erstaufnahmeeinrichtungen

In den sächsischen Medien sind in den letzten Tagen mehrere Artikel zu den derzeitigen Problemen rund um die Unterbringung von Asylsuchenden in Sachsen erschienen. Die Kommunen beklagen eine zu große Zahl von Asylsuchenden und die fehlende Unterstützung seitens des Innenministeriums und der Landesdirektion. Selbst das BAMF kritisiert den Freistaat für seine Unterbringungspolitik.

Fakt ist: Trotz der absehbar höheren Zahl von Geflüchteten in Deutschland, und damit auch in Sachsen, läuft der Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess der Aufnahme in Sachsen schleppend. Angefangen beim Innenministerium, das sich lieber auf irgendwelche Sondereinheiten konzentriert, anstatt die Kommunen nachhaltig finanziell und institutionell zu unterstützen, über die Informations- und Zuweisungspolitik der Landesdirektion, die es den Kommunen erschwert, sich auf die Unterbringung vorzubereiten, bis hin zu den Kommunen, die teilweise immer noch nicht verstanden haben, dass Menschen weiter nach Deutschland flüchten werden und Unterbringungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen, und zwar vor allem Wohnungen, und nicht nur Heime. Viele Akteure scheinen weiterhin überfordert.

Über die Probleme der Betroffnen wird stattdessen kaum gesprochen: Wer nach Deutschland flieht, benötigt eine*n soziale Ansprechpartner*in, eine Unterkunft, medizinische Versorgung und eine finanzielle Grundausstattung. Diese Mindestanforderungen sollten bereit gestellt werden, und zwar vom ersten Tag an, unabhängig von der Bleibeperspektive oder sonstigen Faktoren. Das BAMF kritisiert daher sicher zu recht, dass der Freitstaat seiner Pflicht nicht nachkommt.

Allerdings sind die vorgeschlagenden Lösungen höchst befremdlich: Mehr Abschiebungen (oder wie es euphemistisch heißt “Rückführungen”) sind genauso wenig akzeptabel wie die Einrichtung von Containerlagern. Und die derzeitige Verschiebung von Verantwortung zwischen den Beteiligten muss aufhören. Jede Stelle muss sich endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und Verantwortung übernehmen, denn selbst wenn eine Person im Einzelfall keinen Anspruch auf Asyl hat, was erst nach einem Verfahren entschieden wird und mit der Unterbringung nichts zu tun haben darf, müssen die Aufnahmebedingungen im Freistaat Sachsen entsprechend der Würde des Menschen und der gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Das NAMF Dresden unterstützt daher die Forderung nach besserer finanzieller Ausstattung, wie sie die Kommunen geäußert haben, warnt aber davor, asylverfahrensrechtliche und aufnahmerechtliche Aspekte in der Diskussion zu vermischen. Der Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbrinung und Versorgung ist kein Gnadenakt, sondern ein Recht, dass sich aus dem Antrag auf internationalen Schutz/ Asyl ergibt. Nun sind alle Beteiligten in Sachsen aufgefordert, diesem Thema Priorität einzuräumen, anstatt die Verantwortung immer nur abzuwälzen.

http://www.dnn-online.de/dresden/web/regional/politik/detail/-/specific/Bundesamt-Gruene-Linke-und-Landessportbund-kritisieren-Erstaufnahmepraxis-fuer-Fluechtlinge-in-Sachsen-3451831954

http://www.sz-online.de/sachsen/bundesamt-kritisiert-saechsische-erstaufnahmepraxis-fuer-fluechtlinge-3042463.html

http://www.mdr.de/nachrichten/asylstreit-sachsen-kreise100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html

Serbien, Bosnien und Mazedonien sind keine sicheren Herkunftsländer!

Gemeinsame Presseerklärung von Romano Sumnal e.V. (sächsischer Romaverein, Leipzig), Solidaritätsgruppe gegen Antiromaismus (Dresden) und Leipzig Korrektiv (Leipzig)
18. September 2014

Serbien, Bosnien und Mazedonien sind keine sicheren Herkunftsländer!

Am heutigen Freitag entscheidet der Bundesrat über eine Änderung des Asylrechts, durch die Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt werden sollen. Diese Änderung würde es möglich machen, Asylsuchende aus den genannten Ländern pauschal abzuschieben, ohne ihre Anträge zu prüfen. Leidtragende werden in erster Linie Roma sein.

Zahlreiche Gutachten und Reportagen1 haben in den letzten Monaten gezeigt, dass die Länder des Westbalkans keinesfalls sicher für die dort lebenden Roma sind. Sie sind rassistischen Übergriffen ausgesetzt, haben keine Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt und sind in Politik wie Verwaltung unterrepräsentiert. Roma, die oft jahrzehntelang in Deutschland gelebt haben und nun dorthin abgeschoben wurden, stehen meist vor dem Nichts.

Aber darum ging es bei der Entscheidung von CDU, CSU und SPD auch nicht. Die Verschärfung des Asylrechts ist Folge einer medialen Hetzkampagne gegen „Sozialtourismus“ und „Asylmissbrauch“, die antiromaistische Stereotype aufgreift und bedient. In Wahlkämpfen wird mit diesen Stimmung gemacht, anstatt sie zu bekämpfen. Dabei sind die Zahlen alarmierend: Ein Drittel aller Deutschen äußerte in einer Studie, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes herausgegeben wurde, dass sie Roma als Nachbarn „eher oder sehr unangenehm“ fänden.2

„Die Bundesregierung muss sich ihrer Verantwortung endlich bewusst werden und die Europäischen Roma im Kampf um ihre Rechte unterstützen anstatt mit Gesetzesentwürfen, wie dem aktuellen, nur weiter an der Unterdrückung der Menschen zu arbeiten“, erklärt Gjulner Sejdi, Vorsitzender des sächsischen Romavereins Romano Sumnal e.V.“

Sandra Meier von der Dresdner Solidaritätsgruppe gegen Antiromaismus appelliert: „Wir fordern die sächsische Staatsregierung auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Asylsuchende aus Serbien, Mazedonien und Bosnien kommen nach Deutschland, weil sie dort nicht sicher sind. Außerdem fordern wir die sächsischen Grünen auf, auf ihre Parteikolleg_innen in anderen Bundesländern einzuwirken, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen.“ Meier weiter: „Gegen antiromaistische Einstellungen in der Gesellschaft muss mehr getan werden.“

1Für einen ersten Einstieg: http://www.alle-bleiben.info/sichere-herkunftslaender-ein-schlag-ins-gesicht-fuer-verfolgte-roma/ ; http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/von_wegen_sichere_herkunftsstaaten/

2http://www.spiegel.de/politik/deutschland/roma-und-sinti-studie-ueber-antiziganismus-in-deutschland-a-989616.html

Sammelabschiebungen von Roma nach Serbien, Mazedonien und Bosnien verletzen Menschenwürde und Menschenrecht auf Asyl

Das Namf – Netzwerk Asyl, Migration, Flucht veröffentlichte folgende Pressemitteilung:

Das Netzwerk Asyl Migration Flucht verurteilt Massenabschiebungen von Roma in den Westbalkan. Die von der Bundesregierung angestrebte Sichere-Dritt-Staat-Regelung verhindert Einzelfallüberprüfungen und sorgt für ethnische Diskriminierung. Sachsen vollzieht Abschiebungen auch von Kranken und Schwangeren.

Das NAMF Dresden sieht im politischen Vorgehen der Bundesregierung und der vollziehenden Behörden des Bundes und der Länder deutliche Anzeichen für eine ethnische Diskriminierung von Roma: “Durch die angestrebte Deklarierung von sechs Balkanstaaten als „Sichere Herkunftsstaaten“ wird das Prinzip der Einzelfallentscheidung für betroffene Flüchtlinge aus diesen Ländern faktisch ausgehebelt”, so Stefan Stein vom Netzwerk. „Angesichts der massiven und nachgewiesenen Diskriminierungen, die Roma in diesen Ländern erfahren, gleicht dies einer ethnischen Diskriminierung.” Die Bundesregierung begründet ihr Vorgehen unter anderem mit der geringen Asylanerkennungsquote: „Dies ist aber eine Milchmädchenrechnung, weil das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) europäisches und deutsches Recht nur unzureichend anwendet und damit für die geringen Quoten selber sorgt“, so Stein weiter.

Das NAMF Dresden fürchtet nach den Erfahrungen aus anderen Bundesländern nun auch wieder Sammelabschiebungen aus Sachsen: „Wir konnten in den letzten Wochen in Erfahrung bringen, dass für Ende März und Anfang April bundesweit Sammelabschiebungen angekündigt sind und befürchten, dass sich auch das Land Sachsen an diesen beteiligt“. Sachsen schiebt aber bereits seit einigen Monaten immer wieder Personen in die ehemaligen Staaten Jugoslawiens ab: „Dabei haben wir von einigen schlimmen Fällen erfahren: Im Februar wurde in Borna eine Frau im 7. Monat abgeschoben. In Dresden wurde Mitte Februar eine fünfköpfige Familie abgeschoben, obwohl die Mutter einen Herzfehler hatte und dringend eine Behandlung in Deutschland benötigte“. Vielen betroffenen Personen wird vorher die freiwillige Ausreise aus zweckfremden Erwägungen nicht gestattet, sodass es zu Abschiebungen kommt. „Wir verurteilen diese Praxis der Eskalation, um Menschen die Wiedereinreise nach Deutschland nicht zu ermöglichen. Wir rufen die sächsischen Vollzugsbehörden dazu auf, sich an den Grundsätzen des weltweit anerkannten Rechts auf Asyl zu halten“, so Stein.

Die NPD und rechte „Bürgerbewegungen“ nutzen antiziganistische und andere rassistische Stereotypen, um Stimmung gegen Asylsuchende in Deutschland zu erzeugen. Im Schatten der anstehenden Europa- und Kommunalwahlen gibt ihnen die deutsche Regierung mit der Verweigerung der Schutzbedürftigkeit auch für Menschen aus Albanien, Montenegro und dem Kosovo recht. Kritische Stellungnahmen von Pro Asyl oder entsprechende Berichte der EU-Kommission werden dabei nicht berücksichtigt.

“Die Folge dieser Politik”, so Stefan Stein, “ist das In Kauf nehmen von Leid und Elend einer ganzen Gruppe von Menschen zugunsten von Wählerstimmen”. Dies entspricht weder der historischen Verantwortung Deutschlands noch den internationalen Menschenrechtsbestimmungen oder der Genfer Flüchtlingskonvention. “Wir verurteilen diese Politik sowie die sich weiter ankündigenden pauschalen Massenabschiebungen deshalb mit Nachdruck”, so Stefan Stein abschließend. So ist für den 8. April eine Abschiebung von Hannover nach Skopje geplant – dem Internationalen Tag der Sinti und Roma.